Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Terminbuchung und Testdurchführung eines Corona-Antigentest
04. März 2021
1. Testablauf
Für den Kunden wird zu den jeweils auf der Homepage angezeigten Preisen, Befundlaufzeiten und dort dargestellten technischen Einzelheiten ein Antigentest durchgeführt. Die Anmeldung für einen Termin für das gewünschte Testcenter erfolgt dabei über die Seite der IDB Trade GmbH. Im Anschluss erhält der Kunde eine Bestätigungsemail mit seiner persönlichen Testkennung, welche er zum vereinbarten Termin mittbringt. Der Antigen-Schnelltest wird vor Ort bei dem zuvor ausgewählten Testcenter durchgeführt. Anschließend erhält der Kunde eine Ergebnisbescheinigung mit dem Testergebnis per E-Mail und muss nicht vor Ort auf das Ergebnis warten.
2. Persönliches Daten
Der Kunde kann auf der Homepage seine Anmeldung unter Angabe seines Namens und weiterer personenbezogenen Daten abschließen. Die Daten werden dabei ausschließlich an das zuständige Testcenter übermittelt.
Bevor der Test im ausgewählten Testcenter durchgeführt wird, müssen die Kunden den Auftrag erteilen und die Datenschutzvereinbarung durch das Setzen eines Merkers akzeptieren.
3. Tests
(1) Testzentrum besuchen
Kunden haben die Möglichkeit, die Nasenabstrichprobe in einem Testcenter abzugeben. Die Kunden melden sich dafür zunächst online für einen gewünschten Termin an und drucken nach Möglichkeit die Bestätigungsemail mit der persönlichen Testkennung aus. Zum vereinbarten Termin erscheint der Kunden mit seiner persönlichen Testkennung, um zur Probeentnahme vorstellig zu werden. Insoweit die Kosten für den Schnelltest durch die Gebietskörperschaft oder den Bund übernommen werden, ist eine Bezahlung vor Ort nicht notwendig. Ansonsten erfolgt die Bezahlung bei dem ausgewählten Testcenter vor Ort.
(2) Vor Ort Test
Kunden haben nach jeweils individueller zeitlicher Vereinbarung die Möglichkeit, die Nasenabstrichprobe bei sich vor Ort abzugeben. Hierzu ist eine gesonderte Vereinbarung mit Auftragsbestätigung mit dem jeweiligen Testcenter zu schließen.
4. Preise / Bezahlfunktion
Grundsätzlich müssen Kunden die Kosten für die Tests selbst tragen, es sei denn eine Gebietskörperschaft oder der Bund übernimmt die Kosten.
Es kann je nach Möglichkeit des ausgewählten Testcenter bargeldlos mit EC-Karte bezahlt werden. Darüber hinaus akzeptieren die Testcentren Barzahlung vor Ort.
5. Testergebnisse
Im Fall eines positiven Testergebnisses wird das zuständige Gesundheitsamt auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung aus dem Infektionsschutzgesetz über das Testergebnis informiert. Dieses setzt sich dann mit dem Kunden zwecks Ergreifung etwaiger Maßnahmen in Verbindung. Die Ergreifung etwaiger Maßnahmen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des zuständigen Gesundheitsamtes.
Unabhängig davon, ob ein negativer oder positiver Befund vorliegt, wird der Kunde per E-Mail über die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse benachrichtigt, dass ein Befund vorliegt. Dies erfolgt über eine Ergebnisbescheinigung in Form einer PDF, welche das Testergebnis, Kontaktdaten und den Zeitpunkt des Tests enthält.
6. Analyse
Das ausgewählte Testcenter analysiert die abgegebene Nasenabstrichprobe im Anschluss an die Probenentnahme schnellstmöglich anhand des Antigen Schnelltests. Die Bearbeitungsdauer hängt von dem Eingangszeitraum am betreffenden Tag sowie der Anzahl der insgesamt eingehenden Proben am betreffenden Tag ab.
7. Haftung
Jede Verarbeitung der Nasenabstrichprobe sowie die erforderliche Untersuchung selbst basieren auf dem jeweils aktuellen, wissenschaftlichen und analytischen Stand der Technik.
In sehr wenigen Fällen können Tests nicht das richtige Testergebnis zeigen. Zugrundeliegende Ursachen können z.B. eine niedrige Qualität des Materials (z.B. durch fehlerhafte Abstriche oder nachträgliche Verunreinigung, fehlerhafte Verpackung) oder ein Ausfall der Analyse durch unvorhersehbare oder unbekannte Gründe sein. Die angewandte Methode kann Infektionen mit dem Corona-Virus nur nachweisen, wenn die Rachenschleimhaut betroffen ist und Viren bereits intrazellulär vervielfältigt worden sind, was üblicherweise innerhalb der ersten Tage nach Infektion eintritt. Eine qualitativ schlechte Probenentnahme, insbesondere bei der Selbstentnahme (zu wenig Abstrichmaterial, falsche Abnahmestelle), können ebenso wie unsachgemäße oder verzögerte Aufbewahrung zu falsch-negativen Befunden führen. Ein negatives Testergebnis schließt nicht das Vorliegen einer Corona-Virus-Infektion aus. Bei Infektionsverdacht oder kontinuierlicher Exposition sollte der Test regelmäßig wiederholt werden. Sofern das zugrundeliegende Problem von dem Testcenter nicht erkannt werden konnte, sind diese für das unvollständige, potenziell irreführende oder sogar falsche Testergebnis einer Analyse nicht verantwortlich.
Die IDB Trade und das jeweilige zuständige Testcenter übernimmt keine Garantie dafür, dass die Analyse der Nasenabstrichprobe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt und/oder das Testergebnis oder der Befund zu einem bestimmten Zeitpunkt vorliegt und haften unbeschadet der nachfolgenden Regelungen nicht für etwaige Folgeschäden wie verpasste Flüge, verpasste Termine, Kosten, Schäden und/oder entgangene Umsätze bzw. Gewinne, die darauf zurückzuführen sind, dass das Testergebnis und/oder der Befund nicht rechtzeitig vorlag.
Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der IDB Trade GmbH.
Vom vorstehenden Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadenersatzansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der IDB Trade GmbH oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie sonstige Schadenersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der IDB Trade GmbH beruhen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
Sofern eine wesentliche Vertragspflicht (sogenannte „Kardinalpflicht“) verletzt worden ist, haftet die IDB Trade GmbH auch für einfache Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von dem Haftungsausschluss unberührt.
Aufgrund der abweichenden Genauigkeit bei Antigentests im Vergleich zu einem PCR-Tests übernimmt die IDB Trade GmbH und das jeweilige Testcenter für etwaige falsch-negative oder falsch-positive Ergebnisse grundsätzlich keine Verantwortung. Aus diesem Grunde besteht auch keine Verantwortlichkeit oder Haftung für etwaige verpasste Flüge und/oder andere Unannehmlichkeiten im Falle eines falsch-positiven Testergebnisses und daraus resultierende Kosten, Schäden und/oder entgangene Umsätze bzw. Gewinne.
8. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die IDB Trade GmbH behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die aktuelle Version ist auf dieser Website abrufbar. Es wird empfohlen, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Terminbuchung und Testdurchführung eines Corona PoC PCR Tests
05. Februar 2022
Allgemeines
Die Website testedichschnell.de und schnelltest24.eu („Corona Test Portal“) wird von der IDB Trade GmbH, In den Wanten 31b, 49448 Hüde (“IDB”) bereitgestellt. Die Analyse der Abstrichprobe auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus bzw. Corona-Virus mittels eines PoC-PCR-Test („PCR-Test“) wird durch den Betreiber des jeweiligen Teststandortes durchgeführt. Der Betreiber und die IDB Trade GmbH werden zusammen als „uns“ oder „wir“ bezeichnet. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Test und für die Nutzung des Corona Test Portals.
2. Testverfahren und Öffnungszeiten der Testzentren
Im Test ist enthalten die Bereitstellung des Test Kits, der Abnahmeservice, die digitale Erfassung und Reporting der Testergebnisse, die Laboranalyse sowie die Erbringung der begleitenden organisatorischen, logistischen und IT-Dienstleistungen. Es wird ein PoC-PCR-Test durchgeführt, zu den jeweils im Corona Test Portal angezeigten Preisen und Befundlaufzeiten und dort dargestellten technischen Einzelheiten. Die jeweiligen Spezifitäten und Sensitivitäten sowie Befundlaufzeiten der verschiedenen Testverfahren finden jeweils Anwendung wie zum Zeitpunkt der Abgabe der Probe im Corona Test Portal dargestellt. Die Öffnungszeiten des jeweiligen Testzentrums sind im Corona Test Portal ersichtlich. Wir behalten uns vor, diese jederzeit zu verkürzen oder zu verändern und/oder das Testzentrum kurzfristig zu schließen.Wir übernehmen keine Garantie oder ein sonstiges Versprechen dafür, dass die Tests von Dritten anerkannt werden. Informieren Sie sich rechtzeitig, ob der Test dem von Ihnen gegebenenfalls zugrunde gelegten Zweck genügt.
3. Anmeldung
Der Proband tätigt seine Anmeldung unter Angabe seines Namens und weiterer personenbezogenen Daten. Bevor der Test durchgeführt wird, müssen Probanden einen Auftrag an den Betreiber zur Untersuchung der Abstrichprobe auf das SARS-CoV-2-Virus erteilen.
Bevor der Test durchgeführt wird, müssen der Sorgeberechtigte, der gesetzliche Vormund oder der rechtliche Betreuer einen Auftrag an den Betreiber zur Untersuchung der Abstrichprobe des hinzugefügten Probanden auf das SARS-CoV-2-Virus erteilen.
4. Kostenpflichtige Tests
PoC-PCR-Test Probanden haben die Möglichkeit, die Abstrichprobe vor Ort in einem Testzentrum abzugeben. Dazu müssen Probanden im Anschluss an die Bestellung mit der per E-Mail übersandten Anmeldebestätigung bei einem Testzentrum zur Probenentnahme vorstellig werden (als PDF in digitaler Form oder als Ausdruck auf Papier). Ohne Vorlage der Anmeldebestätigung kann der Proband nicht am Test teilnehmen. Ein Abgleich, ob der jeweilige Proband zum Test angemeldet bzw. zur Durchführung befugt ist, erfolgt spätestens bei der Entnahme der Probe in der Abnahmestelle.
5. Vergütung
Die Tests sind kostenpflichtig. Die jeweiligen Kosten sind im Corona Test Portal ersichtlich. Eine Barzahlung vor Ort ist notwendig.
6. Testergebnisse
Im Fall eines positiven Testergebnisses wird das zuständige Gesundheitsamt auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung aus dem Infektionsschutzgesetz über das Testergebnis informiert. Dieses setzt sich dann mit dem Probanden zwecks Ergreifung etwaiger Maßnahmen in Verbindung. Die Ergreifung etwaiger Maßnahmen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des zuständigen Gesundheitsamtes. Unabhängig davon, ob ein negativer oder positiver Befund vorliegt, wird der Proband per E-Mail benachrichtigt, dass ein Befund vorliegt
7. Haftung
Jede Verarbeitung der Abstrichprobe sowie die erforderliche Untersuchung selbst basieren auf dem jeweils aktuellen wissenschaftlichen und analytischen Stand der Technik. In sehr wenigen Fällen können Tests ein falsch-positives oder falsch-negatives Testergebnis zeigen. Zugrundeliegende Ursachen können z.B. eine niedrige Qualität des zugesandten Materials (z.B. durch fehlerhafte Abstriche oder nachträgliche Verunreinigung, fehlerhafte Verpackung oder unzureichende Kühlung) oder ein Ausfall der Analyse durch unvorhersehbare oder unbekannte Gründe sein. Die angewandte Methode kann Infektionen mit dem Corona-Virus nur nachweisen, wenn die Rachenschleimhaut betroffen ist und Viren bereits intrazellulär vervielfältigt worden sind, was üblicherweise innerhalb der ersten Tage nach Infektion eintritt. Eine qualitativ schlechte Probenentnahme, insbesondere bei der Selbstentnahme (zu wenig Abstrichmaterial, falsche Abnahmestelle), können ebenso wie unsachgemäße oder verzögerte Aufbewahrung zu falsch-positiven oder falsch-negativen Befunden führen. Ein negatives Testergebnis schließt nicht das Vorliegen einer Corona-Virus-Infektion aus. Bei Infektionsverdacht oder kontinuierlicher Exposition sollte der Test regelmäßig wiederholt werden. Sofern das einem falsch-negativen oder falsch-positiven Ergebnis zugrundeliegende Problem von dem Betreiber nicht erkannt werden konnte, sind diese für das unvollständige, potenziell irreführende oder falsche Testergebnis einer Analyse nicht verantwortlich. Der Betreiber übernimmt keine Garantie dafür, dass die Analyse der Abstrichprobe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt und/oder das Testergebnis oder der Befund zu einem bestimmten Zeitpunkt vorliegt und/oder das Testergebnis von Dritten anerkannt wird. Unbeschadet der nachfolgenden Regelungen ist die Haftung für etwaige Folgeschäden wie verpasste Flüge, verpasste Termine, Kosten, Schäden und/oder entgangene Umsätze bzw. Gewinne, die darauf zurückzuführen sind, dass der Test trotz bestehender Buchung nicht durchgeführt wurde und/oder das Testergebnis und/oder der Befund nicht rechtzeitig vorlag und/oder das Testergebnis von Dritten nicht anerkannt wird, ausgeschlossen. Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers. Vom vorstehenden Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadenersatzansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Betreibers oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie sonstige Schadenersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Sofern eine wesentliche Vertragspflicht (sogenannte „Kardinalpflicht“) verletzt worden ist, haftet der Betreiber auch für einfache Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von dem Haftungsausschluss unberührt.
8. Gerichtsstandsvereinbarung
Bei allen sich aus diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen ergebenden Streitigkeiten sind, sofern und soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ausschließlich die Gerichte am Sitz des Betreibers zuständig.
9. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die IDB Trade GmbH behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die aktuelle Version ist auf dieser Website abrufbar. Es wird empfohlen, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.